I. Geltung: Die Buerofreunde GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Buerofreunde GmbH schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Buerofreunde GmbH bedarf es nicht.
II. Vertragsabschluss: Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung der Buerofreunde GmbH. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Die Preise verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart wurde – als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern die Lieferung und/oder Montage durch uns erfolgt, hat der Kunde Vorkehrungen zu treffen, um dies möglich und zumutbar zu machen (z.B. entsprechende Beheizung, trockene Räume, freie Zufahrt, Transportwege frei von Arbeiten anderer Werkunternehmer, gesicherte Zufahrt für LKW, Benützungsmöglichkeit eines Aufzuges bei einzurichtenden Bauwerken ab 2 Stockwerken, Möglichkeit der kostenlosen Strom- und Beleuchtungsbenützung sowie Vorhandensein eines versperrbaren Raumes), anderenfalls wir uns vorbehalten, den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Nicht vorhergesehene Kosten bei der Lieferung und/oder Montage, die nicht von uns verursacht wurden (z.B. Zwischenlagerung, mehrmalige Anfahrt), sind vom Kunden zu begleichen.
Die Buerofreunde GmbH ist zur Anpassung bzw. Erhöhung der vertraglich vereinbarten Preise und Entgelte berechtigt, wenn sich die für Buerofreunde GmbH geltenden Einkaufs- und Bezugspreise für die bestellten Artikel, Materialen und Waren zwischen Vertragsabschluss und Lieferung um mehr als 5 % verteuert haben. Die Erhöhung der Preise erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die Einkaufspreise und Bezugskosten für Buerofreunde GmbH erhöht haben.
Eine Stornierung eines Auftrages durch den Kunden ist unzulässig. Davon unberührt bleibt eine allenfalls im konkreten Einzelfall einvernehmlich vereinbarte schriftliche Stornierungsvereinbarung. Wenn uns ein Kunde eine Leistung schuldet, deren Einbringung durch geänderte Umstände der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und daraus resultierende Ansprüche geltend zu machen.
III. Planung: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen, Layouts und sonstige Unterlagen stellen alleiniges Eigentum der Buerofreunde GmbH dar. Sie dürfen ohne schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht er Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist.
IV. Bestellte Waren: Geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei den Materialen sind möglich und vom Kunden zu akzeptieren. Die Pflege- und Betriebsanleitungen sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches von Buerofreunde GmbH liegen, nicht mehr lieferbar sein, wird sich Buerofreunde GmbH um Abhilfe bemühen. Der Kunde hat vorgeschlagene Alternativen zu akzeptieren, soweit ihm die Abweichung von der ursprünglichen Bestellung zumutbar und damit keine Kostensteigerung verbunden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Buerofreunde GmbH vorliegt.
V. Lieferung: Etwaige voraussichtliche, unverbindliche Liefertermine sind als annähernd zu betrachten und vorbehaltlich der Liefer- bzw. Versandmöglichkeiten der Buerofreunde GmbH. Wird die Lieferung durch Umstände, die Buerofreunde GmbH nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine der Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist sodann erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von zumindest weiteren 12 Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern Buerofreunde GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bei der Übergabe unverzüglich zu prüfen; er verliert das Recht, sich auf einen Mangel oder eine Vertragswidrigkeit der bestellten Ware zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und deren Art und Umfang Buerofreunde GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Lieferschein detailliert zu vermerken. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VI. Teillieferung: Die Buerofreunde GmbH ist, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, die vom Kunden abzunehmen und entsprechend zu bezahlen sind. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrag hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen.
VII. Lieferung und Montage: Die Kosten für Lieferung, Vertragen und Montage sind – soweit nichts anderes vereinbart – in den Nettopreisen nicht inkludiert. Diese Leistungen werden auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Alle Leistungen, die über die in unserem Auftrag enthaltenen hinausgehen, werden gesondert verrechnet.
VIII. Annahmeverzug: Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung – wie vereinbart – abzunehmen. Der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. Nimmt der Kunde trotz 14-tägiger Nachfrist die Ware nicht ab, ist die Buerofreunde GmbH zum Vertragsrücktritt und zum Schadenersatz von 30 % des Netto-Kaufpreises berechtigt, dies ungeachtet der Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn der Kunde vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktritt. Unabhängig davon ist die Buerofreunde GmbH berechtigt, ab dem ersten Tag des Annahmeverzuges Lagerkosten in der Höhe von täglich 0,2 % des Netto-Kaufpreises zu verlangen. Die Einlagerung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden.
IX. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und Bezahlung aller Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten, Transport- und Versandkosten) im Eigentum der Buerofreunde GmbH. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über die Vorbehaltsware untersagt. Er hat diese ab Übernahme gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an Buerofreunde GmbH abzutreten. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentumsvorbehalts als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht. Der Eigentumsvorbehalt gilt ausdrücklich auch für verbaute und mit einer festen Substanz verbundene Einrichtungsgegenstände. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Buerofreunde GmbH berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und sich aus dem Erlös in der Form zu befriedigen, dass dieser unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen des Verkaufs auf die offene Forderung angerechnet wird, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Ebenso ist die Buerofreunde GmbH berechtigt, unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall ist die Buerofreunde GmbH auch zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von 30 % des Netto-Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Bis zur Erfüllung aller Ansprüche tritt der Kunde sämtliche Forderungen gegen Dritte, die aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gelieferten Waren resultieren, an die Buerofreunde GmbH ab.
X. Gefahrenübergang: Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im vereinbarten Erfüllungszeitpunkt auf den Kunden über. Als Erfüllungszeitpunkt gilt bei Abholung der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von 14 Tagen, in allen anderen Fällen der vereinbarte Liefertermin. Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Kunden. Bei Versand der Waren geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Buerofreunde GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
XI. Zahlung: Sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden, sind sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt durch Banküberweisung ohne Abzug durchzuführen. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe von 8% über dem Basiszinsatz pro Jahr verrechnet. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Für die Dauer des Zahlungsverzuges ist die Buerofreunde GmbH weiters von allen ihren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten, Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall ist die Buerofreunde GmbH zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 30 % des Netto-Rechnungsbetrages oder des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Bezahlung sämtlicher anlaufender Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, tritt nach Setzung einer 14-tätigen Nachfrist Terminverlust ein und ist die Buerofreunde GmbH berechtigt, den gesamten noch aushaftenden Saldo vom Kunden einzufordern. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Buerofreunde GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Buerofreunde GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vermindert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet werden.
XII. Schadenersatz: Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete Lieferung, Planungsfehler, etc.) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Buerofreunde GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Dies gilt sowohl für Mangel- als auch für Mangelfolge- und sonstige Vermögensschäden sowie für Ansprüche aus vorvertraglichem Verhalten sowie hinsichtlich aller – auch nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber drei Jahre ab Setzen der Verletzungshandlung von Buerofreunde GmbH. Alle Schadenersatzansprüche des Kunden sind unabhängig vom Rechtsgrund mit der Höhe des jeweiligen Netto-Auftragswerts begrenzt. Die Buerofreunde GmbH haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten, oder dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden.
XIII. Gewährleistung: Der Kunde hat offenkundige Mängel innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsrechte schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Ihrer Gewährleistungsverpflichtung kommt die Buerofreunde GmbH durch Verbesserung, gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung nach. Das Recht zur Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind sämtliche sonstigen Rechte zur Aufhebung des oder zum Rücktritt vom Vertrag (zB wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte).
XIV. Garantie: Sofern Garantien zugesagt wurden, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.
XV. Referenz: Mit Auftragserteilung willigt der Kunde ein, es der Buerofreunde GmbH zu gestatten, auf Werbeträgern und insbesondere auf deren Internet-Website www.buerofreunde.at die Firma, das Firmenlogo des Kunden und die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung zu veröffentlichen und mit der Geschäftsbeziehung zu werben. Diese Einwilligung gilt bis auf jederzeitigen Widerruf.
XVI. Elektronische Rechnungslegung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form als pdf an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Buerofreunde GmbH ausdrücklich einverstanden. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand auch auf Zustellung im Postweg erfolgen.
XVII. Datenschutz: Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, wie Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise der Zusendung von Angeboten und Newsletter in Papier- und elektronischer Form, sowie zum Hinweis auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenz) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Ferner stimmt der Kunde stimmt, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in eine Kundendatei aufgenommen werden und er so über Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.
XVIII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Unternehmenssitz der Buerofreunde GmbH.
Stand: 01.06.2021 © Buerofreunde GmbH